Rechtsprechung
BGH, 12.06.2001 - 4 StR 67/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 30a Abs. 1 BtMG
Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Anwendung der Grundsätze aus der Entscheidung des Großen Senats GSSt 1/00) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einfuhr von Betäubungsmitteln - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bandenmäßige Begehung - Bandenbegriff - Zweierbande - Revision
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 30 a Abs. 1; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 244 a
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30 a Abs. 1
Bandenbegriff beim Handel mit BtM - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00
Begriff der Bande
Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 4 StR 67/01
Nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 - setzt der Begriff der Bande den Zusammenschluß von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Delikttyps zu begehen. - BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90
Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 4 StR 67/01
Die Entscheidung BGHSt 38, 26 ist damit überholt. - BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
Übertragung der Rechtsprechung des Großen Senats für Strafsachen bezüglich des …
Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 4 StR 67/01
Für den Bandenbegriff nach den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes kann jedoch nichts anderes gelten (vgl. auch BGH, Beschluß vom 18. April 2001 - 3 StR 69/01).
- BGH, 25.06.2002 - 4 StR 186/02
Bande; bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben
Dies gilt auch für den Begriff der Bande nach den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Juni 2001 - 4 StR 67/01).